Essen auf Rädern als außergewöhnliche Belastung
April 2015
Bekanntermaßen können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung , soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (z.B. Pflegegeld, Pflegezulage etc.) übersteigen, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastungen geltend...